Platzordnung


Platzordnung

 

  1. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung betreten werden.
  2. Während des Spielbetriebes sind entstandene Löcher unverzüglich zu begradigen und mittels Reiben und Stampfen mit den Füßen wieder zu schließen. Nach Spielende ist der Platz vollständig abzuziehen und sauber zu hinterlassen.
  3. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, die Vereinsleitung bzw. die Geschäftsführung.
  4. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart Alexander Czechner oder der Vereinsleitung mitzuteilen.
  5. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Gläser & Geschirr von der Gastronomie muss wieder zurückgebracht werden.
  6. Die gesamten Innenanlagen (Garderoben & WC-Anlagen, Gastronomie, Flur) dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- oder Schmutzreste hinterlassen. Zum Betreten der Garderoben sind die Tennisschuhe auszuziehen.
  7. Alle Plätze können ausschließlich online über www.sportunion-tennis.at, Button Platzbelegung (Freiluft – Platzbuchungen) reserviert werden.
  8. Jeder Spieler darf mit seinem Account nur für sich selbst buchen. Der Account ist also nicht übertragbar.
  9. Alle Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben, sind berechtigt, die Tennisanlage uneingeschränkt zu benützen.
  10. Trainerstunden mit Korb sind ausschließlich Union-Trainer/innen vorbehalten, Ausnahmegenehmigungen können nur in Absprache mit der Vereinsleitung gewährt werden. Auf den Plätzen 3,4 und 5 ist das Spielen mit Korb untersagt.
  11. Das Spielen mit nacktem Oberkörper ist untersagt. Auch im Clubbereich ist ein nackter Oberkörper nicht gestattet. Es ist auch nicht gestattet, mit verschwitzter Kleidung im Gastronomiebereich Platz zu nehmen.
  12. Kleinkinder bis zu 6 Jahren bedürfen der Aufsicht. Das Betreten des Clubraumes, der Garderoben und WC-Anlagen sind für sie nur in Begleitung von Aufsichtspersonen erlaubt.
  13. Hunde sind auf den Tennisplätzen, im Bereich der Umkleiden und Duschen ausnahmslos verboten. Auf der sonstigen Anlage nur angeleint. „Hundetrümmerl“ müssen vom Besitzer selbst unverzüglich entsorgt werden.
  14. Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung.
  15. Der Platzwart, die Vereinsleitung und deren Stellvertreter, sowie die Geschäftsführung haben das Recht, bei Verstößen gegen die Platzordnung, Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisplätze aufzufordern. Im Weiteren kann dies mit Spielverbot geahndet werden.
  16. Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt Anlagenverbot.
  17. Für Garderobe und Wertgegenstände wird auf der ganzen Anlage vom Verein keine Haftung übernommen.
  18. Sonderregelungen bleiben der Vereinsleitung vorbehalten.